Gutachten für Schäden und Wertermittlung von:

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind oder Ihr Fahrzeug durch die Schuld eines anderen beschädigt wurde, benötigen Sie zur Beweissicherung und zur Durchsetzung Ihrer Forderungen ein Haftpflicht-Schadengutachten um den Schadenumfang und die Schadenhöhe nachzuweisen.

Es steht Ihnen als Geschädigtem grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Gutachtenerstellung zu beauftragen (Ausnahme: ein Bagatellschaden bis ca. 750,00 EUR Schadenshöhe). Alle anfallenden Kosten wie Reparaturkosten, Gutachtenhonorar, Mietwagen etc. müssen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, da einem unverschuldet in einen Unfall verwickelten Geschädigten kein finanzieller Schaden entstehen darf.